In einer demokratischen Gesellschaft übernehmen die klassischen drei Gewalten – Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) – unterschiedliche Aufgaben, um Macht zu kontrollieren und Machtmissbrauch zu verhindern. Häufig werden Medien als vierte Gewalt bezeichnet – obwohl sie keine staatliche Gewalt sind. Dennoch kommt Medien eine zentrale Funktion der Kontrolle und Information in der Demokratie zu. Sie informieren Bürgerinnen und Bürger über politische Entscheidungen, wirtschaftliche Entwicklungen und gesellschaftliche Debatten. Durch Recherchen, Hintergrundberichte und investigative Formate können sie Missstände aufdecken, Kritik formulieren und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen. Medien tragen so einerseits zur Transparenz staatlichen Handelns bei und ermöglichen andererseits eine informierte Öffentlichkeit – sie tragen zum demokratischen Prozess bei.
Das Schaubild kann durch den Schieberegler unten Schritt für Schritt betrachtet werden. Es zeigt, dass Medien und staatliche Gewalt sich gegenseitig beeinflussen bzw. regulieren können.
Die Politik nimmt durch Regulierung der Massenmedien Einfluss auf diese. Dies geschieht vor allem durch drei Stellschrauben: Teilnahme, Inhalte und Verfahren. Außerdem soll durch Regelung des Wettbewerbs die Vielfalt gesichert werden.
In Deutschland ist die Teilnahme an der Medienlandschaft unterschiedlich geregelt, je nach Medium. Jede Person darf eine Zeitung oder Zeitschrift herausgeben, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Impressumspflicht) eingehalten werden – es sind keine staatlichen Lizenzen erforderlich. Auch im Internet sind die Nutzung und das Anbieten von Inhalten frei zugänglich. Jede und jeder kann Inhalte veröffentlichen. Anders verhält es sich beim Rundfunk: Wer in Deutschland Radio oder Fernsehen betreiben möchte, braucht in der Regel eine Rundfunklizenz. Öffentlich-rechtliche Sender unterliegen gesetzlichen Vorgaben und werden durch Rundfunkräte kontrolliert.
Was die Inhalte betrifft, gelten medienübergreifende gesetzliche Verbote. Dazu zählen unter anderem das Verbot von Gewaltaufrufen, Holocaustleugnung, der Verwendung von NS-Symbolen, ehrverletzenden Aussagen sowie Pornografie. Diese Verbote gelten auch im Internet und in sozialen Netzwerken, wobei die Strafverfolgung dort oft schwieriger ist. Besonders in sozialen Netzwerken kann jede Person Inhalte verbreiten.
Die Kommunikation von Inhalten unterliegt verschiedenen Verfahren und Regeln. Datenschutz und Datensicherheit sind insbesondere im digitalen Raum von großer Bedeutung, etwa zum Schutz vor ungewollter Datensammlung und Überwachung. Der Umgang mit Urheberrechten ist ebenfalls stark reguliert – insbesondere bei digitalen Inhalten wie Musik- oder Filmdownloads. Gesetzliche Regelungen in diesem Bereich haben zu intensiven gesellschaftlichen Debatten geführt.
Medien haben bestimmte Pflichten: Presse und Rundfunk sollen zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Sie müssen sorgfältig recherchieren und dürfen ihre Quellen meist geheim halten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat darüber hinaus den Auftrag der „Grundversorgung“, also der Bereitstellung von Information, Bildung und Unterhaltung für alle.
Damit Wettbewerb und Vielfalt gesichert bleiben, gelten Regeln zur Medienkonzentration. Diese verhindern, dass ein einzelner Rundfunkanbieter zu mächtig wird – auch große Anbieter dürfen nicht mehr als 30 Prozent Marktanteil haben. Der Wettbewerb wird zusätzlich durch das Kartellrecht geschützt, was zunehmend auch gegenüber großen Plattformbetreibern wie Meta eine Rolle spielt. Insgesamt sollen diese Regelungen die Vielfalt der Medienlandschaft sichern und so die Demokratie stärken.
Doch wie beeinflussen die Medien nun die Politik? Dies kann man auf drei Ebenen beobachten. Klicken Sie die Fragezeichen an, um mehr zu erfahren.