Peer-to-Peer – Unterstützen & mitgestalten
Abschnittsübersicht
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Digitale Medien sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – zum Chatten, Zocken, Lernen oder einfach zum Abschalten. Dabei gibt’s viele Chancen, aber auch Risiken: Gewaltvideos, Hassrede, Suchtgefahr oder Fake News können belasten oder gefährlich sein. Deshalb gibt es den Jugendmedienschutz. Er sorgt dafür, dass du vor solchen Inhalten geschützt wirst – und trotzdem lernst, Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen.
Als Media Peer wirst du zur Ansprechperson für andere Jugendliche, wenn es um digitale Medien geht. Du kennst dich nicht nur mit Social Media, Games oder Apps aus, sondern auch mit den Herausforderungen, die damit verbunden sein können. Denn digitale Medien bieten viele Möglichkeiten – aber eben auch Risiken: Gewaltinhalte, Cybermobbing, Suchtgefahren oder Fake News sind nur einige davon.
Genau deshalb ist Jugendmedienschutz ein zentraler Bestandteil deiner Ausbildung. Du lernst, wie junge Menschen vor problematischen Inhalten geschützt werden können, ohne ihnen den Zugang zu Medien zu verbauen. Dabei geht es nicht nur um Regeln und Gesetze, sondern auch darum, wie man Medien reflektiert und verantwortungsvoll nutzt – und wie du dieses Wissen an andere weitergeben kannst.
Als Media Peer bist du also nicht nur medienkompetent, sondern auch ein Vorbild: Du hilfst dabei, digitale Räume sicherer zu machen und unterstützt deine Mitschülerinnen und Mitschüler dabei, selbstbewusst und kritisch mit Medien umzugehen.
Welche Chancen und Risiken gibt es in den sozialen Netzwerken für Jugendliche?
Du willst ein Game downloaden, einen Film streamen oder abends mit Freundinnen und Freunden feiern gehen – aber plötzlich heißt es: „Ab 16“ oder „nur mit Begleitung“. Das ist kein Zufall, sondern Teil des Jugendschutzgesetzes.
Das JuSchG schützt Kinder und Jugendliche vor Dingen, die sie überfordern oder gefährden könnten – offline und online. Es regelt zum Beispiel:
- Welche Filme und Games du ab welchem Alter sehen darfst
- Wann du allein ins Kino, in die Disco oder in eine Gaststätte darfst
- Ab wann du Alkohol trinken oder rauchen darfst
🎬 Altersfreigaben für Medien
Das JuSchG ist die Grundlage für die Alterskennzeichnungen bei Filmen, Games und anderen Medien. Diese sagen dir, ab wann ein Inhalt rechtlich unbedenklich ist – nicht unbedingt, ob er pädagogisch sinnvoll ist.
- Die FSK prüft Filme und Serien.
- Die USK ist für Games zuständig.
- Beide achten auf Inhalte wie Gewalt, Angst, Sexualität oder Drogen.
Altersstufen:
- Ab 0 Jahren – für alle geeignet
- Ab 6 Jahren – leichte Spannung erlaubt
- Ab 12 Jahren – Action okay, aber nicht zu heftig
- Ab 16 Jahren – realistischere Gewalt, ernste Themen
- Ab 18 Jahren – nur für Erwachsene
💡 Die Einstufungen richten sich nach dem Gesetz – sie sagen, was nicht gefährlich ist, aber nicht unbedingt, was pädagogisch sinnvoll ist. Und: Was früher mal gruselig war, wirkt heute vielleicht harmlos – die Einschätzungen können sich mit der Zeit verändern.
🎮 PEGI – Alterskennzeichnung für internationale Games
PEGI (Pan European Game Information) ist ein europaweites System zur Alterskennzeichnung von Videospielen. Du findest es oft auf internationalen Games oder in App-Stores.
PEGI bewertet nicht, wie schwer ein Spiel ist, sondern wie geeignet es für dein Alter ist – z.B. bei Diskriminierung, In-App-Käufen, Drogen oder Glücksspiel-Elementen.Was ist sonst noch geregelt?
- Alkohol: Bier und Wein ab 16, Hochprozentiges erst ab 18
- Rauchen: Tabak, E-Zigaretten und E-Shishas sind erst ab 18 erlaubt
- Ausgehen: Unter 16 darfst du nur mit Begleitung in Gaststätten oder auf Partys – ab 16 bis 24 Uhr auch allein
- Spielhallen & Glücksspiele: Komplett tabu bis 18
📱 Digitaler Schutz
Auch Plattformen wie Social Media oder App-Stores müssen Voreinstellungen anbieten, die dich schützen – z. B. geschlossene Chats, Zeitlimits oder Filter.
Wenn du dich online unwohl fühlst, muss es Hilfs- und Beschwerdesysteme geben, die einfach funktionieren.Nicht alles, was im Netz zu finden ist, ist für Kinder und Jugendliche geeignet. Deshalb gibt es den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Er regelt, was Anbieter im Internet, Fernsehen oder bei Streamingdiensten beachten müssen, damit du nicht mit gefährlichen oder verstörenden Inhalten konfrontiert wirst.
Dazu gehören Inhalte, die:
- 🔫 Gewalt verherrlichen
- 🚫 zu Hass oder Rassismus aufrufen
- 🔞 Pornografie zeigen
- ⚠️ deine Entwicklung negativ beeinflussen können
Der JMStV schreibt vor, dass solche Inhalte klar gekennzeichnet, zeitlich eingeschränkt oder technisch geschützt werden müssen. Zum Beispiel dürfen Filme ab 16 Jahren im Fernsehen erst ab 22 Uhr laufen.
Auch im Netz müssen Anbieter technische Schutzmaßnahmen einbauen – wie Altersfilter, Jugendschutz-Apps oder sichere Voreinstellungen. Plattformen wie YouTube, TikTok oder Streamingdienste sind verpflichtet, unangemessene Inhalte zu melden und zu entfernen.
Damit du dich sicher im digitalen Raum bewegen kannst, gibt es außerdem Hilfsangebote und Meldefunktionen – z.B. über die Seite jugendschutz.net, wo du problematische Inhalte melden kannst. 🆘💬
🔍 Und wie unterscheidet sich das vom JuSchG?
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein Bundesgesetz und regelt den Schutz in der Öffentlichkeit – also z.B. im Kino, bei Games, beim Alkoholkauf oder beim Ausgehen. Es legt fest, ab welchem Alter du bestimmte Inhalte oder Produkte nutzen darfst.
Der JMStV ist ein Staatsvertrag der Bundesländer und kümmert sich speziell um den Schutz in digitalen Medien – also im Netz, Fernsehen und Streaming. Er sorgt dafür, dass du nicht mit gefährdenden Inhalten konfrontiert wirst, wenn du online unterwegs bist.
Kurz gesagt:
JuSchG = Altersfreigaben, Ausgehzeiten, Alkohol, Games
JMStV = Online-Schutz, Filter, Plattformregeln, Hilfeangebote -
die medienanstalten (01.10.2024). Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Verfügbar unter: https://www.die-medienanstalten.de/service/rechtsgrundlagen/jugendmedienschutz-staatsvertrag/ (Zugriff am: 01.09.2025).
Bundesamt für Justiz (23.07.2022). Jugendschutzgesetz (JuSchG) Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/ (Zugriff am: 01.09.2025).
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