Online-Käufe – Sicher shoppen & durchblicken
Section outline
-
-
Du kennst nun schon die rechtlichen Basics beim Einkaufen, doch jetzt wird es ein bisschen komplizierter! Bei den folgenden Beispielen ist die Gesetzeslage nicht so eindeutig, wie sie vielleicht auf den ersten Blick scheint.
Klicke auf die beiden Kacheln und erfahre mehr!
Für unsere treuesten Fans!Kathrin & das Band-Shirt – freiwillig bezahlt? 👕
Kathrin (15) ist ein riesiger Fan der Indieband „Silent Glow“. Beim Scrollen durch Instagram sieht sie einen Post der Band:
💬 Für unsere treusten Fans! Zeig deine Liebe ❤️🔥 und sichere dir jetzt das neue Fan-Shirt! Nur heute limitiert erhältlich! Jetzt bestellen!
Kathrin klickt auf den Link in der Bio, der zur Bestellseite führt. Dort liest sie vor allem das emotionale Intro:
💬 Danke, dass du ein Teil von Silent Glow bist! Mit deiner Bestellung unterstützt du unsere Tour 2025. Wir schicken dir als Dankeschön unser neues Supporter-Shirt direkt nach Hause. Gemeinsam für die Musik, die uns verbindet.
Sie überfliegt den Text, ist begeistert und denkt sich, dass ein Geschenk für Fans schon ziemlich cool ist. Vielleicht muss man nur ein bisschen Porto zahlen oder sie wollen einfach Reichweite für die Band. Sie scrollt schnell runter und klickt auf: ✔️ Jetzt bestellen
Zwei Tage später erhält sie eine E-Mail mit Rechnung:
📧 Vielen Dank für deinen Support – deine Bestellung: Fan-Shirt 34,99 € + Versand.
Kathrin ist verwirrt. Sie hat diesen Preis nirgends gesehen und forscht nach: Die Band hatte in einem Instagram-Reel erklärt, dass das Shirt nicht kostenlos ist, sondern als Dankeschön für den Unterstützungsbeitrag verschickt wird – aber Kathrin hat dieses Video nicht gesehen. Ihre Eltern sagen:
💬 Wieso bestellst du was für Geld ohne mit uns zu reden?
⚖️ Was ist hier das Problem?
Hat Kathrin einen Vertrag abgeschlossen?
✔️ Ja, durch den Klick auf den „Jetzt bestellen“-Button hat sie eine Willenserklärung abgegeben. Der Anbieter hat diese durch Bestellbestätigung angenommen.
📚 Rechtsgrundlage: BGB § 145 ff. (Angebot und Annahme eines Vertrags)❌ Gleichzeitig nein, denn Kathrin ist mit 15 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig und ihre Eltern haben dem Kauf nicht zugestimmt. Auch der Taschengeldparagraf greift hier nicht, weil das Geld nicht sofort bei Vertragsschluss gezahlt wurde (z. B. durch Guthaben), sondern erst später per Rechnung.
📚 Rechtsgrundlage: BGB §§ 106–113 (beschränkte Geschäftsfähigkeit), § 110 BGB (Taschengeldparagraf), § 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB (Informationspflichten beim Fernabsatz)Ist der Vertrag gültig?
❓ Die Button-Lösung schreibt vor, dass der Bestellbutton klar und verständlich darauf hinweisen muss, dass eine zahlungspflichtige Bestellung erfolgt. Zulässige Formulierungen sind z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“. ➡️ Der Button „Jetzt bestellen“ ist nach aktueller Rechtsprechung nicht verboten, aber nicht optimal. In Kombination mit einer versteckten Preisangabe könnte das zur Unwirksamkeit des Vertrags führen.
📚 Rechtsgrundlage: BGB § 312j Abs. 3–4Ist der Verkäufer seinen Informationspflichten nachgekommen?
❓ Der Anbieter muss klar und hervorgehoben informieren, bevor der Vertrag per Klick zustande kommt. Auf der Seite stand der Preis, aber versteckt im Fließtext:
💬 Mit deiner Bestellung unterstützt du unsere Tour mit einem Beitrag von 34,99 €.
➡️ Kein eigener Absatz, keine Hervorhebung – leicht zu übersehen. Wenn diese Infos nicht gut erkennbar sind, kann das ein Verstoß gegen die gesetzlichen Informationspflichten sein.
📚 Rechtsgrundlagen: BGB § 312d Abs. 1, EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 1–4 & BGB § 355 (Widerrufsrecht – bei Verletzung der Informationspflicht verlängert sich die Widerrufsfrist)
🤔 Was bedeutet das für Kathrin?
Wenn Kathrin nicht klar erkennen konnte, dass sie zahlen muss, weil der Preis im langen Fließtext versteckt war und der Button nicht korrekt beschriftet ist:
- Kein wirksamer Vertrag (§ 312j BGB)
- Kathrin und ihre Eltern könnten die Zahlung verweigern
Aber: Wer bewusst klickt und bestellt, trägt auch Verantwortung – vor allem bei Jugendlichen ab 14 Jahren wird oft eine gewisse Einsichtsfähigkeit angenommen.
📚 Rechtsgrundlage: BGB §§ 104–113 (Geschäftsfähigkeit)Aber gib das Geld für was Sinnvolles aus, okay?Malik & das Ingame-Paket – sinnvoll geschenkt? 🎮
Malik (16) bekommt zum Geburtstag zwei Guthabenkarten für einen App-Store im Wert von 25 € – von seiner Tante und seinem Onkel. 🎁 Beim Überreichen sagen sie:
💬 Aber gib das Geld für was Sinnvolles aus, okay?
Malik freut sich – und lädt das Guthaben direkt in den App-Store. Kurz darauf kauft er sich für 19,99 € ein Ingame-Item-Paket in einem Mobile Game: neue Skins, Boosts, alles dabei. 🎮✨
Als seine Mutter davon erfährt, ist sie überrascht.
💬 Das war doch nicht der Sinn des Geschenks! So was hätte er nicht ohne Rücksprache kaufen dürfen.
⚖️ Was ist hier das Problem?
Hat Malik einen Vertrag abgeschlossen?
✔️ Ja, Malik hat durch den Klick auf „Kaufen“ eine Willenserklärung abgegeben und der Anbieter hat diese durch Bereitstellung der Items angenommen. Der Kauf war auch sofort bezahlt – per Guthaben.
📚 Rechtsgrundlage: BGB § 145 ff. (Angebot und Annahme eines Vertrags)Ist Malik geschäftsfähig?
❌ Nein, Malik ist mit 16 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet: Verträge sind nur mit Zustimmung der Eltern oder unter bestimmten Bedingungen wirksam.
📚 Rechtsgrundlage: BGB §§ 106–113 (beschränkte Geschäftsfähigkeit)Greift der Taschengeldparagraf?
❓ Nach § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) ist ein Vertrag wirksam, wenn:
- die Zahlung sofort erfolgt (✅ hier: per Guthaben),
- und das Geld zur freien Verfügung überlassen wurde (❓ hier fraglich).
Die Aussage „für was Sinnvolles“ könnte eine Zweckbindung sein. Wenn das Guthaben also nur unter dieser Bedingung geschenkt wurde, könnte Malik es nicht ohne weiteres für Games ausgeben.
📚 Rechtsgrundlage: BGB § 110Dürfen Tante & Onkel Bedingungen an Geschenke knüpfen?
✔️ Ja, Schenkende dürfen festlegen, wofür ein Geschenk verwendet werden darf. Aber:
❗ Malik darf das Guthaben nur dann rechtlich nutzen, wenn die Eltern sowohl der Schenkung als auch der Zweckbindung zustimmen.
➡️ Wenn die Eltern sagen: „Wir waren nicht einverstanden“, könnte der Kauf unwirksam sein.
📚 Rechtsgrundlagen: BGB § 107 (Zustimmung der Eltern bei nicht lediglich vorteilhaften Geschäften), § 110 (Taschengeldparagraf), § 516 BGB (Schenkung)Ist der Kauf dann gültig?
🤔 Das kommt darauf an:
- Wenn „für was Sinnvolles“ nur als gut gemeinter Rat gemeint war = ✅ Kauf wirksam.
- Wenn es eine klare Bedingung war und die Eltern nicht zugestimmt haben = ❌ Kauf anfechtbar.
📚 Gerichte entscheiden hier nach Einzelfall: Wie deutlich war die Zweckbindung? Hatten die Eltern Kenntnis und zugestimmt?
🤔 Was bedeutet das für Malik?
Wenn die Tante und der Onkel das Guthaben mit Einschränkung geschenkt haben und die Eltern damit nicht einverstanden waren:
- Der Taschengeldparagraf greift nicht.
- Der Kauf kann unwirksam sein.
Aber: Wenn die Eltern stillschweigend zugestimmt oder keine Einwände hatten, gilt der Kauf als wirksam.
📚 Rechtsgrundlage: BGB §§ 107, 110
-