•  FSJ digital von A - Z
      Hier findest Du alle wichtigen Informationen, um im FSJ digital immer gut unterwegs zu sein.
    •  A
    • Im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) steht, dass Du in Deiner Einsatzstelle eine fachliche Anleitung bekommst. Das heißt, Du hast in Deinem Medienzentrum eine feste Ansprechperson, die Dir am Anfang alles zeigt, was Du wissen musst. Auch wenn Du im Alltag Fragen hast, ist diese Person für Dich zuständig. Diese Person nennt man auch Anleiterin oder Anleiter. Bei Deinen Aufgaben wird darauf geachtet, wie alt Du bist, was Du schon gut kannst und was Dich interessiert. Deine Anleitung wird regelmäßig Gespräche mit Dir führen. Du gehörst zum Team dazu und bist bei Besprechungen dabei.

      In Deinem FSJ digital gibt es insgesamt fünf EduWeeks (Seminarwochen mit Bildungsinhalten), die verpflichtend sind.

      Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) überweist Dir mit Deinem Taschengeld monatlich 30,42 € für den Kauf eines →D-Ticket JugendBW. Das Ticket kannst Du auch für die Anreise zur EduWeek nutzen.

      Willst Du mit dem eigenen Auto zur EduWeek fahren? Dann beachte bitte: Wenn Du unterwegs einen Unfall mit dem Auto hast und Du selbst Schuld an dem Unfall bist, dann werden Schäden am eigenen Auto nicht vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) ersetzt. Daher empfehlen wir Dir, das D-Ticket JugendBW zu erwerben und Deine Anreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu planen. Benzinkosten können wir Dir leider nicht erstatten.

      Dein Arbeitgeber ist das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ). Das LMZ ist Dein Ansprechpartner, wenn Du zum Beispiel Fragen zu einem dieser Themen hast:

      • FSJ-Vereinbarung
      • Sozialversicherung
      • Personalpapiere
      • Bescheinigungen
      • Taschengeld
      • Kündigung

      Für Deine Arbeitszeiten und Deine Aufgaben ist Dein Medienzentrum zuständig. Das Medienzentrum bespricht diese Dinge aber auch mit dem Team FSJ digital am LMZ.

      Dein FSJ digital dauert 12 Monate. Wenn Du danach keinen Ausbildungsplatz, Studienplatz oder eine sonstige Arbeit findest, kannst Du Arbeitslosengeld bekommen. Dazu musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Das machst Du am besten noch, bevor das FSJ digital zu Ende geht oder am ersten Tag, an dem Du arbeitslos bist. Wenn Du Dich erst später bei der Agentur für Arbeit meldest, bekommst Du weniger Geld.

      Das Arbeitslosengeld wird nicht nachträglich bezahlt.

      Auch bei einem FSJ gelten die üblichen Arbeitsschutzbestimmungen. Dazu gehören zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, das →Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das →Jugendarbeitsschutzgesetz und das →Mutterschutzgesetz.

      Während Deines FSJs bist Du unfallversichert. Die Versicherung gilt für:

      • deine Arbeitszeit
      • den Hinweg und den Rückweg zur Arbeit
      • die Seminare während dem Programm und den Mahlzeiten
      • den Hinweg und Rückweg zu den Seminaren

      Wenn Du in dieser Zeit einen Unfall hast, ist das ein Arbeitsunfall. Dann musst Du sofort bei Deinem Medienzentrum Bescheid geben. Das Medienzentrum meldet den Unfall dann bei seiner Berufsgenossenschaft. Wenn Du einen Unfall hast, musst Du immer Dein Medienzentrum als Arbeitsplatz nennen. Auch dann, wenn der Unfall bei einer EduWeek oder auf dem Weg dorthin passiert ist.

      Passiert ein Unfall in der EduWeek während der Freizeit, ist es kein Arbeitsunfall. Dann ist Deine Krankenkasse zuständig. Freizeit ist die Zeit, in der kein verbindliches Programm oder eine sonstige angekündigte und betreute Aktivität stattfindet.

      • Beispiel: Wenn zwischen dem Ende des Tagesprogramms und dem Abendessen einige Freiwillige spontan Fußball spielen, ist das Freizeit.
      • Wenn im Programm steht: „Am Dienstag vor dem Abendessen findet ein Fußballspiel für alle Interessierten statt“, ist das Arbeitszeit.

      Die Arbeitszeiten bei einem FSJ können unterschiedlich sein. Es kommt darauf an, wo Du Dein FSJ digital machst und wieviel Stunden dort als Vollzeitstelle zählen. Das sind je nach Medienzentrum zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche. Das FSJ ist auch in →Teilzeit möglich.

      Deine Arbeitszeit sollte so eingeteilt sein, dass Du keine Überstunden machst, aber auch keine Minusstunden. Du darfst insgesamt höchstens 10 Minusstunden und höchstens 30 Überstunden machen. Bis zum Ende des FSJ digital musst Du alle Überstunden und Minusstunden abgebaut haben.

      Zu seltenen Anlässen wie zum Beispiel Veranstaltungen musst Du eventuell auch mal am Wochenende arbeiten. Dafür berechnet dir das Medienzentrum an Samstagen eine Stunde zusätzlich. An Sonntagen und an Feiertagen werden zwei Stunden zusätzlich aufgeschrieben. Wenn Du an diesen Tagen nur den halben Tag arbeitest, wird Dir auch nur die Hälfte zusätzlich berechnet. Das bedeutet, Du bekommst samstags eine halbe Stunde, an Sonntagen und Feiertagen eine Stunde.

      →EduWeeks und Bildungstagetage gelten auch als Arbeitszeit. Fallen diese auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird Dir aber keine zusätzliche Zeit berechnet.

      Wenn Du jünger als 18 Jahre bist, gilt für Dich das →Jugendarbeitsschutzgesetz. In diesem Gesetz steht, wie lange Du arbeiten darfst.

      Für Deinen Freiwilligendienst benötigst Du den Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz.

      Wenn Du jünger als 18 Jahre bist, musst Du Dich vor dem FSJ digital untersuchen lassen. Die Untersuchung macht zum Beispiel Deine Hausärztin oder Dein Hausarzt. Bitte sag’ in der Praxis, dass Du die Untersuchung nach dem →Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) brauchst.

      Für diese Untersuchung musst Du nichts bezahlen. Die Praxis kann das mit dem Regierungspräsidium abrechnen. Nach der Untersuchung bekommst Du in der Praxis eine kostenlose Bescheinigung. Diese Bescheinigung brauchst Du, damit Du Dein FSJ digital beginnen kannst. Deshalb musst Du die Bescheinigung vor Beginn Deines FSJs an das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) schicken.

      Wenn Du auch am Ende Deines FSJs noch jünger als 18 Jahre bist, musst Du Dich noch einmal untersuchen lassen. So steht es in § 33 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

      Wenn Du Dein FSJ digital beginnst, bekommst Du einen FSJ-Ausweis. Mit diesem Ausweis bezahlst Du an vielen Orten weniger Eintritt, zum Beispiel in Schwimmbädern oder Museen und Du bekommst häufig eine →Fahrpreisermäßigung. Um den Ausweis ausstellen zu können, benötigen wir Deine Einwilligung in die Datenverarbeitung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Wir beantragen dann für Dich Deinen Ausweis beim BAFzA und geben ihn Dir beim nächsten Seminar.
    •  B
    • Siehe → Pädagogische Begleitung

      Solange Du Dein FSJ digital machst, gilt die Berufsschulpflicht nicht für Dich. Dazu müssen Deine Eltern einen Antrag an die Berufsschule schicken, die für Dich zuständig ist. Damit können sie beantragen, dass Du von der Berufsschulpflicht befreit wirst. Die Berufsschule braucht dafür außerdem eine Kopie Deiner FSJ-Bescheinigung und eine Kopie Deiner Geburtsurkunde oder Deines Personalausweises.

      Wenn Du Dein FSJ digital beginnst, schickt Dir das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) automatisch eine Bescheinigung zu. Auch am Ende Deines FSJ digital bekommst Du eine Bescheinigung, dass Du Dein FSJ digital erfolgreich beendet hast.

      Manchmal brauchst Du während Deines FSJ digital eine neue Bescheinigung. Zum Beispiel wenn Du Dich an einer Hochschule bewirbst. Dann bekommst Du gerne eine aktuelle FSJ-Bescheinigung von uns.

      Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Bildungsjahr. Gemeinsam mit Deiner Anleitungsperson setzt Du Dir Lernziele. Wie ein FSJ abläuft, steht im → Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Du lernst den sozialen Bereich kennen und kannst Deine Fähigkeiten im Bereich Lernen und Arbeiten verbessern. Du kannst Deine sozialen, kulturellen und interkulturellen Fähigkeiten verbessern und Dich selbst weiterentwickeln.

      Der Unterschied zu einem Praktikum ist, dass Du an EduWeeks (Seminaren) teilnimmst, die Du selbst mitgestalten kannst. An den → EduWeeks und Bildungstagen musst Du teilnehmen. Sie zählen als Arbeitszeit.

      Beziehst Du Bürgergeld? Du kannst am FSJ teilnehmen. Ein FSJ ist ein wichtiger persönlicher Grund, der die Ausübung einer Arbeit ersetzt. Dein Taschengeld wird als Einkommen gesehen und auf das Bürgergeld angerechnet. Bist Du unter 25 Jahre alt? Dann wird Dein Taschengeld nicht angerechnet. Du bist älter als 25 Jahre? 250 € von Deinem Taschengeld werden nicht angerechnet.

    •  D
    • Vertrauen und Vertraulichkeit sind bei der Arbeit im FSJ digital ganz wichtig. Nichts von dem, was Du über Deine Betreuten (z.B. Schülerinnen und Schüler) erfährst, darfst Du anderen Personen weitererzählen. Auch nach Deinem FSJ digital nicht. In Deinem Medienzentrum musst Du eine Schweigepflicht-Erklärung unterschreiben. Damit bestätigst Du, dass Du anderen Personen nichts über Deine Betreuten erzählst. Wenn Du es trotzdem tust, kann Dir gekündigt werden.

      Der Datenschutz gilt auch in den Sozialen Medien wie TikTok, Instagram, Snapchat, Twitter, WhatsApp, YouTube und Ähnlichem! Möchtest Du Fotos oder Videos veröffentlichen, auf denen Deine Betreuten, Dein Medienzentrum, andere Freiwillige oder Ausschnitte aus einer EduWeek zu sehen sind? Dann müssen die Personen, die auf den Fotos und Videos zu sehen sind, und der Arbeitgeber (das Medienzentrum und/oder das Team FSJ digital) einverstanden sein.

      Achtung: Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es einer Einverständniserklärung der Eltern. Dieses Einverständnis der Eltern zur Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder sollte schriftlich eingeholt werden. Dies ist wichtig, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden. Dadurch können Probleme zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden.

      Siehe → Haftpflichtversicherung

    •  E
    • Im FSJ digital gibt es 25 Bildungstage. Diese sind in 5 Wochen gruppiert, in denen wir gemeinsam in einem Tagungshaus übernachten. Für diese Zeit gibt dir Dein Medienzentrum frei.

      Die EduWeeks und Bildungstage zählen als Arbeitszeit. Jeder Bildungstag zählt dabei so viel, wie Deine durchschnittliche Arbeitszeit an einem normalen Arbeitstag. Wann die EduWeeks stattfinden, erfährst Du am Anfang Deines FSJ digital. Denke daran, dass Du während der EduWeeks keinen Urlaub nehmen kannst (→ Urlaub).

      Alle Teilnehmenden können das Programm der EduWeek mitbestimmen und mitgestalten. Du kannst Dich bei der Auswahl verschiedener Angebote und mitunter auch der Themen beteiligen. Bitte nutze diese Möglichkeit.

      In den EduWeeks kannst Du über Deine Arbeit im Medienzentrum nachdenken und neue Fähigkeiten erwerben. Wir erwarten von Dir, dass Du Dich mit den Themen und Angeboten auseinandersetzt und aktiv bei den EduWeeks mitmachst. Das Team FSJ digital bespricht mit euch, welche Regeln dafür gelten.

      Im „FSJ digital A-Z“ verwenden wir der Einfachheit halber den Begriff „ Medienzentrum” gleichbedeutend mit „ Einsatzstelle”.

      Deine Einsatzstelle ist eines der Medienzentren im Medienzentrenverbund Baden-Württemberg. Kreismedienzentren sind an die Landratsämter angeschlossen. Stadtmedienzentren sind an Stadtkreise angeschlossen. Die Stadtmedienzentren Karlsruhe und Stuttgart sind an das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) angeschlossen. Die einzige Ausnahme ist die FSJ digital – Einsatzstelle im Studio am Landesmedienzentrum, Standort Stuttgart. Sie ist direkt im LMZ verankert.

      Während Deines FSJ digital besucht Dich das Team FSJ digital im Medienzentrum (→ pädagogische Begleitung). Es gibt dann ein gemeinsames Gespräch mit Dir und Deiner Anleitung. In diesem Gespräch kannst Du erzählen, wie es Dir in Deinem Medienzentrum und im Team gefällt. Aber auch, ob Du zufrieden mit Deiner Arbeit bist. Deine Anleitungsperson gibt Dir in diesem Gespräch auch eine Rückmeldung über Deine Arbeit. Wenn es Probleme gibt, kannst Du sie in diesem Gespräch ansprechen und Fragen stellen. So könnt Ihr gemeinsam eine Lösung finden.

    •  F
    • Wenn Du 12 Monate lang ein FSJ gemacht hast, kannst Du damit den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife nachweisen. Den schulischen Teil musst Du dazu schon vor Deinem FSJ gemacht haben. Du kannst ihn nicht nach dem FSJ nachholen. Das steht in der Fachhochschulreifeverordnung Gymnasien (§ 3 FHSRGymVO) für Baden-Württemberg. Und mit der Delta-Prüfung steht Dir unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Studium an einer Universität offen.

      Dein Zeugnis der Fachhochschulreife bekommst Du an Deiner Schule. Dafür legst Du Dein Arbeitszeugnis und den Tätigkeitsnachweis des Freiwilligen Jahres vor.

      Natürlich kannst Du während Deines FSJ digital an Bewerbungsgesprächen oder wichtigen Informationsveranstaltungen (zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit oder bei Ausbildungsträgern) teilnehmen. Dafür stehen Dir 3 freie Tage zu, weitere Tage müssen explizit im Vorfeld genehmigt werden. Bitte gib Deinem Medienzentrum so früh wie möglich Bescheid, an welchen Tagen Du dafür frei brauchst. Außerdem musst Du nach dem Termin eine Bestätigung mitbringen, damit Du nachweisen kannst, dass Du dort warst.

      Begleitest Du ehrenamtlich Kinder- oder Jugendfreizeiten? Oder nimmst Du an Jugend-leiteraus¬bildungen oder Trainerausbildungen für Jugendarbeit im Sport teil? Dann bekommst Du bis zu 10 freie Tage während Deines FSJ digital. Für mindestens 5 Tage bekommst Du auch weiterhin Dein Taschengeld.

      Damit Du frei bekommst, muss die Organisation, für die Du ehrenamtlich arbeitest, als Jugendorganisation oder Sportverband anerkannt sein. Das steht in § 3 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.

      Du möchtest Dich für eine ehrenamtliche Tätigkeit freistellen lassen? Dann gib bei Deinem Medienzentrum und dem Team FSJ digital so früh wie möglich Bescheid. Die Organisation muss einen Antrag für die Freistellung an das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) schicken. Dieser Antrag muss bei uns spätestens 4 Wochen vor Beginn Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit angekommen sein.

    •  G
    • Gebühren für ein Konto bei der Bank: Du kannst bei Deiner Bank einen Antrag stellen, damit Du keine Gebühren für Dein Konto bezahlen musst.

      Gebühren für den Rundfunk, also Fernsehen, Radio und Internet: Es gibt die Webseite www.rundfunkbeitrag.de. Dort kannst Du Dich darüber informieren, ob Du Dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kannst.

      Geschenke sind immer ein schwieriges Thema. Oft dürfen keine Geschenke (Aufmerksamkeiten oder ein „kleines Dankeschön“) bei der Arbeit angenommen werden. Besprich unbedingt mit Deinem Medienzentrum, ob Du Geschenke annehmen darfst oder nicht.

      Im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten steht alles zum FSJ in Deutschland oder im Ausland. Hier bekommst Du einen kleinen Einblick in das Gesetz (siehe auch → Bildungsjahr und → EduWeeks):

      § 2 Freiwillige

      Freiwillige im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die

      1. die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

      2. einen freiwilligen Dienst leisten ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufs ausbildung und vergleichbar

      a)           einer Vollzeitbeschäftigung oder

      b)           einer Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche,

      3.           sich auf Grund einer Vereinbarung nach § 11 zur Leistung des freiwilligen Dienstes für eine Zeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten verpflichtet haben und

      4.           für den Dienst nur folgende Geld- und Sachleistungen erhalten dürfen: a)ein angemessenes Taschengeld,

      b)           unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder ent- sprechende Geldersatzleistungen sowie

      c)           Mobilitätszuschläge oder entsprechende Sachleistungen.

      Angemessen ist ein monatliches Taschengeld, das 8 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung monatlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Bei einem freiwilligen Dienst vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung  ist das Taschengeld zu kürzen. (…)

      § 3 Freiwilliges soziales Jahr

      3.           Das freiwillige soziale Jahr wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports.

      4.           Das freiwillige soziale Jahr wird pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle eines nach § 10 zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

      § 5 Jugendfreiwilligendienste im Inland

      5.           Das freiwillige soziale Jahr (…) im Inland werden in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Die Mindestdauer bei dem- selben (…) Träger beträgt sechs Monate, der Dienst kann bis zu der Gesamtdauer von insgesamt 18 Monaten verlängert werden. (…).

      6.           Die pädagogische Begleitung umfasst die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte des Trägers und durch die Einsatzstelle sowie die Seminararbeit. (…)

      7.           Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst mindestens 25 Tage. Wird ein Dienst über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart oder verlängert, erhöht sich die Zahl der Bildungstage um mindestens einen Tag je Monat der Verlängerung. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. An den Seminartagen gilt die regelmäßige Dienstzeit des jeweiligen Tages als geleistet. Fallen Bildungstage auf Tage, die ansonsten für die an dem Seminar teilnehmende Person in der Einsatzstelle dienstfrei wären, so erhält die teil- nehmende Person die gleiche Anzahl an dienstfreien Tagen als Ersatz.

      Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit. (…)


    •  H
    • Am Anfang Deines FSJ digital informiert Dich Dein Medienzentrum darüber, wer Dich anleitet und welche Aufgaben Du selbst übernehmen kannst. Dir wird auch erklärt, in welchen Fällen Du über die Diensthaftpflichtversicherung oder über andere Versicherungen versichert bist. Vielleicht hast Du einen Schlüssel für Dein Medienzentrum bekommen. Oder Du musst während Deiner Arbeitszeit mit dem Auto fahren. Es kann immer passieren, dass Du einen Schlüssel verlierst oder einen Unfall hast. Informiere Dich deshalb, welche Kosten in diesem Fall die Versicherung bezahlt und welche Du selbst bezahlen musst.

      Bei den EduWeeks (Seminaren) bist Du über das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) versichert. Es gibt aber drei Ausnahmen:

      • Du hast absichtlich einen Schaden verursacht
      • Du hast sehr leichtsinnig gehandelt
      • Du hast während der Freizeit, z.B. abends, einen Schaden verursacht.

      Dann musst Du selbst für den Schaden bezahlen. Auch für Schäden, die in Deiner Freizeit entstehen, musst Du selbst bezahlen. Vielleicht übernimmt Deine eigene Privathaftpflichtversicherung die Kosten.

      siehe →Fachhochschulreife

      Hygiene und Sauberkeit ist bei Deiner Arbeit sehr wichtig. Dein Medienzentrum informiert Dich darüber, welche hygienischen Vorschriften für Dich gelten.

    •  I
    • Siehe → Ärztliche Untersuchung

    •  J
    • Wenn Du jünger als 18 Jahre bist, gilt für Dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). In diesem Gesetz steht zum Beispiel

      • wie viele Stunden Du höchstens arbeiten darfst,
      • wie viele Pausen Du machen musst und
      • wie viel Du an Wochenenden arbeiten darfst.

      Du bekommst vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) eine Zusammenfassung dieses Gesetzes.

    •  K
    • Auch während des FSJ digital bekommen Deine Eltern Kindergeld. Das Kindergeld bekommen Deine Eltern von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Damit es weiterhin ausbezahlt wird, müssen Deine Eltern eine Kopie der FSJ-Bescheinigung bei der Familienkasse abgeben.

      Während Deines FSJ digital musst Du Dich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichern. Du bist dann nicht mehr über Deine Eltern familienversichert. Auch wenn Du bisher privat versichert bist, musst Du während des FSJs in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg.

      Bist Du jünger als 18 Jahre? Dann musst Du zum Beispiel für Rezepte nichts dazuzahlen. Bist Du 18 Jahre alt oder älter? Dann kannst Du bei Deiner Krankenkasse nachfragen, ob sie diese Kosten übernehmen.

      Nach Deinem FSJ digital kannst Du Dich wieder über Deine Eltern mitversichern lassen, wenn Du eine Ausbildung machst, zur Schule gehst oder studierst. Das geht sogar, wenn Du schon 25 Jahre alt bist. Die Familienversicherung wird dann um die Zeit verlängert, die Dein FSJ digital gedauert hat.

      Du bist krank? Dann musst Du Dein Medienzentrum am ersten Tag noch vor Beginn Deiner Arbeitszeit informieren, dass Du krank bist. Wenn Du länger als 2 Tage krank bist, brauchst Du eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese Bescheinigung nennt man auch „Krankmeldung“. Damit ist kein Attest gemeint. Die Bescheinigung bekommst Du von Deiner Arztpraxis. Deine Praxis ist verpflichtet, Dir kostenlos eine Krankmeldung auf Papier auszustellen. Zu Beginn des FSJ bekommst Du von uns einen Brief, in dem dies erklärt ist. Zeige diesen Brief in Deiner Arztpraxis vor.

      Deine Krankmeldung musst Du an Dein Medienzentrum und an die Verwaltung des LMZ (personalangelegenheiten@lmz-bw.de) schicken, am besten als Foto in einem Mailanhang. Decke hierzu die Diagnose auf der Krankmeldung ab, so dass nur Deine Daten und der Zeitraum der Krankmeldung zu sehen sind. Die Krankmeldung muss spätestens am dritten Tag Deiner Erkrankung in Deinem Medienzentrum sein.

      Wenn Du vor einer EduWeek (Seminar) krank wirst, informiere vor dem Seminarbeginn das Team FSJ digital. Bei EduWeeks brauchst Du sogar schon ab dem ersten Tag Deiner Erkrankung eine Krankmeldung. Auch wenn es ein Feiertag oder Wochenende ist. Dann musst Du zum Notdienst, damit Du die Krankmeldung bekommst. Diese Krankmeldung musst Du an das Team FSJ digital (www.fsj-digital@lmz-bw.de) schicken. Denke daran: Wenn Du ohne Entschuldigung bei der Arbeit oder bei einer EduWeek fehlst, kann Dir gekündigt werden.

      Wenn Du längere Zeit krank bist, bekommst Du höchstens 6 Wochen lang das Taschengeld und die Mobilitätspauschale. Nach 6 Wochen bekommst Du Krankengeld von Deiner gesetzlichen Krankenversicherung.

      Bei Krankheit im Urlaub kann bei Einreichung einer AU am ersten Krankheitstag der Urlaub rückerstattet werden.

      Wir hoffen, dass Du Dein FSJ digital nicht kündigst und auch wir oder das Medienzentrum keinen Grund haben, Dir zu kündigen. Du bist ein wichtiges Teammitglied im Medienzentrum. Wenn Du mit Deinem Freiwilligendienst unzufrieden bist, kannst Du jederzeit mit dem Team FSJ digital sprechen. Dann können wir gemeinsam mit dem Medienzentrum nach einer Lösung suchen.

      In den ersten 6 Wochen Deines FSJ digital bist Du in der Probezeit. In dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

      Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zur Monatsmitte (dem 15. des Folgemonats). Das bedeutet, dass von der Kündigung bis zum Vertragsende 28 bis 46 Tage liegen können. Die Kündigung musst Du mindestens 4 Wochen vorher abgeben. Wenn Du zum Beispiel am 1. Mai eine Kündigung abgibst, endet Dein FSJ digital am 30. Juni.

      Aus wichtigen Gründen kann mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich (fristlos) gekündigt werden.  

      Willst Du kündigen, musst Du vorher mit dem Team FSJ digital und Deinem Medienzentrum sprechen. Bitte erkläre uns, warum Du kündigen willst. Die Kündigung musst Du schriftlich bei Deinem Medienzentrum und dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) abgeben. Schriftlich heißt als Brief mit Deiner persönlichen Unterschrift. Eine E-Mail reicht nicht aus. Wenn Du jünger als 18 Jahre bist, muss eine/-r Deiner Erziehungsberechtigten die Kündigung unterschreiben.

      Nicht nur Du kannst kündigen, auch Dein Medienzentrum oder das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) kann Dir kündigen. Zum Beispiel, wenn Du schon mehrmals eine Abmahnung für falsches Verhalten bekommen hast. Oder wenn Du ohne Entschuldigung gefehlt hast oder Du etwas machst, für das man Dich fristlos kündigen kann.

    •  M
    • Du bekommst für den Zeitraum Deines FSJ digital ein MediaCase (Koffer mit technischem Equipment) und ein MediaBag (Rucksack mit Laptop und iPad) zur Verfügung gestellt. Bitte prüfe bei Erhalt die Vollständigkeit und den Zustand des Inhaltes und kläre evtl. Fragen vor dem Abschluss der Leihvereinbarung mit dem Team FSJ digital ab. Behandle das MediaCase und den Inhalt bitte pfleglich, damit auch weitere Freiwilligenjahrgänge bestmöglich davon profitieren können. Achte immer darauf, dass die Teile sachgerecht verstaut und gegen Transportschäden gesichert sind. Das MediaCase wirst Du voraussichtlich vor den Sommerferien zurückgeben müssen, damit alle Teile geprüft und für den nächsten Jahrgang bereitgestellt werden können.

      siehe → Einsatzstelle

      Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg überweist Dir mit Deinem monatlichen Taschengeld eine Mobilitätspauschale von 30,42 €. Dafür kannst Du ein D-Ticket JugendBW abonnieren.  Bitte achte am Ende des FSJ digital auch auf die fristgerechte Kündigung des Abos, falls Du das Ticket nicht auf eigene Kosten weiterführen möchtest.

      Wenn Du schwanger wirst, gilt auch im FSJ digital das Mutterschutzgesetz. Dabei gibt es besondere Vorschriften zu Deinem Arbeitsplatz und zum Kündigungsschutz. Du bekommst auch alle Mutterschutzleistungen. Dazu gehören zum Beispiel:

      • ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das Du im Mutterschutz bekommst und
      • der Mutterschutzlohn, falls Du schon vor dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot bekommst.

      Im FSJ hast Du keinen Anspruch auf Elternzeit. Wenn Du schwanger bist, sprich bitte mit Deiner Ansprechperson im Medienzentrum und dem Team FSJ digital, damit wir Dich beraten können.

    •  N
    • Für einen Job neben dem FSJ digital brauchst Du die Erlaubnis des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ). Das FSJ digital muss Deine Hauptbeschäftigung bleiben. Dein Nebenjob darf Dein FSJ nicht beeinträchtigen. Der Nebenjob darf Dich auch nicht daran hindern, an den Seminaren teilzunehmen. Bist Du jünger als 18 Jahre? Dann darfst Du insgesamt höchstens 40 Stunden in der Woche arbeiten. Bist Du 18 Jahre alt oder älter? Dann darfst Du insgesamt höchstens 48 Stunden in der Woche arbeiten.

    •  P
    • Während Deines FSJ digital wirst Du nicht nur von der fachlichen Anleitungsperson im Medienzentrum (→ Anleitung) begleitet, sondern auch vom Team FSJ digital. Es ist für Dich da, wenn Du Fragen oder Probleme hast. Außerdem organisiert und leitet es die → EduWeeks (Seminare) und besucht Dich im Medienzentrum (→ Einsatzstellenbesuch). 

      In Deiner FSJ digital Vereinbarung steht, wer Deine Anleiterin oder Dein Anleiter ist. Du kannst Dich jederzeit beim Team FSJ digital melden, wenn Du Fragen hast oder unzufrieden bist.

    •  S
    • Siehe → Datenschutz und Schweigepflicht

      Siehe →EduWeek

      Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) meldet Dich bei diesen gesetzlichen Sozialversicherungen an:

      • Rentenversicherung
      • Krankenversicherung
      • Arbeitslosenversicherung
      • Pflegeversicherung

      Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) bezahlt monatlich die Beiträge. Du musst selbst nichts für die Sozialversicherungen bezahlen.

      Falls Du noch keine Sozialversicherungsnummer hast, schickt Dir die Deutsche Rentenversicherung einen Sozialversicherungsausweis zu. Auf diesem Ausweis steht Deine Sozialversicherungsnummer. Du kannst die Sozialversicherungsnummer auch von Deiner Krankenkasse erfahren. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) braucht diese Nummer, um Dich bei den Versicherungen anzumelden.

      Für das Taschengeld im FSJ digital musst Du keine Steuern bezahlen. Du musst aber für die → Mobilitätspauschale Steuern bezahlen. Es gibt aber eine Grenze, ab welchem Einkommen man Steuern bezahlen muss. Wenn Du in Steuerklasse 1 bist, musst Du im FSJ digital normalerweise keine Steuern bezahlen, da Dein Einkommen unter dieser Grenze liegt.

      Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) braucht Deine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer. Du findest sie auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung oder in einem speziellen Brief des Bundesamts für Finanzen. Das Bundesamt hat Dir in diesem Brief die Steuer-ID mitgeteilt. Wir brauchen Deine Steuer-ID, damit wir Dich in die richtige Lohnsteuerklasse einordnen können. Wenn wir Deine Steuer-ID zum Beginn des FSJ digital nicht haben, müssen wir Dich in die Lohnsteuerklasse 6 einordnen.

      Dann bekommst Du leider weniger Taschengeld, weil das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) mehr Geld an das Finanzamt bezahlen muss. Das lässt sich nicht nachträglich ändern. Du kannst das Geld aber vom Finanzamt zurückbekommen. Frag am besten bei einer Steuerberatung, was Du dafür tun musst.

      Am Ende eines Kalenderjahres und wenn Dein FSJ digital endet, bekommst Du von uns eine Lohnsteuerbescheinigung. Auf dieser Bescheinigung ist der Teil von Deinem Einkommen angegeben, für den Du Steuern bezahlen musst. Das Taschengeld ist also nicht auf der Bescheinigung angegeben. Auch für die Rentenversicherung wird nur der Teil des Einkommens berechnet, den Du versteuern musst.

      Arbeitnehmende haben das Recht zu streiken, zum Beispiel um mehr Lohn zu bekommen. Freiwillige im FSJ gelten aber nicht als Arbeitnehmende. Du darfst also nicht streiken.

      Vielleicht wird in Deiner Einsatzstelle gestreikt und Du wirst deshalb nicht angeleitet. Dafür kannst Du nichts. Wenn Du also an Streiktagen nicht arbeiten kannst, weil Du keine Anleitung hast, musst Du diese Zeit nicht nachholen oder dafür Urlaub nehmen. Du wirst für diese Zeit freigestellt und bekommst trotzdem Dein Taschengeld. Dein Medienzentrum kann Dir allerdings andere Aufgaben anbieten. Zum Beispiel in einem Bereich, in dem nicht gestreikt wird. Allerdings muss das Medienzentrum dabei die Vorgaben für ein FSJ einhalten. Zum Beispiel muss es jemanden geben, der Dich anleitet und Deine Tätigkeit muss für ein FSJ geeignet sein. Dein Medienzentrum darf Dich nicht als Ersatz für die streikenden Mitarbeitenden arbeiten lassen.

      Die Zeit Deines FSJ digital zählt als Wartezeit für einen Studienplatz. Du hast also keine Nachteile, wenn Du Dich um einen Studienplatz an einer staatlichen Hochschule bewirbst. Vielleicht bekommst Du während Deines FSJ digital eine Zusage für einen Studienplatz. Du machst aber mit dem FSJ weiter. Dann kannst Du Dich später noch einmal für den Studienplatz bewerben. Du hast dann Vorrang vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Genauere Informationen dazu bekommst Du bei den Hochschulen, den Fachhochschulen oder bei der Stiftung für Hochschulzulassungen (www.hochschulstart.de).

      Für manche Studienfächer bekommst Du durch das FSJ einen Bonus. Das gilt besonders, wenn Du einen bestimmten Notendurchschnitt für die Zulassung brauchst. Das bedeutet, Du kannst mit dem FSJ digital die Chance auf eine Zulassung verbessern. Das gilt zum Beispiel für:

      • Lehramt für Grundschule, Hauptschule oder Sonderschule
      • Studiengänge im Bereich Soziale Arbeit
      • Studiengänge im Bereich Medizin

      Das gilt an Hochschulen in Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern gibt es vielleicht andere Regeln.

      Willst Du direkt nach Deinem FSJ digital Medizin studieren? Bitte informiere Dich unter www.hochschulstart.de/informieren-planen/terminuebersicht, welche Stichtage hier gelten.

    •  T
    • Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) überweist Dir immer am Monatsende Dein Taschengeld und die Mobilitätspauschale auf Dein Konto. Dafür müssen wir aber alle Unterlagen, die Dir die Verwaltung nach Unterschrift des FSJ-Vertrages zugesendet hat, vor Beginn Deines FSJ digital vorliegen haben. Wenn Du nicht alle Unterlagen rechtzeitig bei uns abgegeben hast, können wir Dir das Geld erst einen Monat später ausbezahlen.

      Nach Deinem ersten Dienstmonat bekommst Du von uns einen Nachweis zugeschickt. In diesem Nachweis steht, welche Gelder wir Dir überwiesen haben. Die weiteren Nachweise bekommst Du bei den EduWeeks (Seminaren). Bitte prüfe immer sofort, ob alle Angaben richtig sind. Wenn Du Fragen hast, kannst Du gerne beim →Team FSJ digital anrufen. Falls Dir das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) einmal aus Versehen zu viel Geld überweist, musst Du das Geld wieder zurückzahlen.

      Das Team FSJ digital ist am Landesmedienzentrum Baden-Württemberg zuständig für das FSJ digital. Wichtige Aufgaben sind dabei:

      • EduWeeks
      • Moodle
      • MediaCase
      • MS-Teams
      • Dokumente und Administration
      • Beratung bei Fragen oder Herausforderungen
      • Reflexionsgespräche

      Unsere Kontaktdaten sind:

      • fsj-digital@lmz-bw.de
      • Tel. 0711 4909-6330
      • www.fsj-digital-bw.de

      Unser Notfall-Telefon ausschließlich für EduWeeks ist: 0173 1560522. Bitte nutze diese Nummer wirklich nur während der EduWeeks (inkl. Anfahrt und Rückfahrt).

    •  U
    • Ziehst Du zu Beginn Deines FSJ digital oder während des FSJs um? Dann musst Du Dich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bitte informiere auch Dein Medienzentrum und das Team FSJ digital über Deine neue Adresse.

      Siehe → Arbeitsunfall

      Im FSJ digital vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres hast Du 30 Tage Urlaub. Wenn Du Urlaub nehmen möchtest, besprich es bitte mit Deinem Medienzentrum und beantrage dort den Urlaub.

      An Bildungstagen oder während der EduWeeks kannst Du keinen Urlaub nehmen (siehe auch → EduWeeks (Seminare) und → Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit). Falls Du eine Schwerbehinderung hast, bekommst Du in einem 12-monatigen FSJ zusätzlich 5 Tage bezahlten Urlaub.

    •  W
    • Falls Du eine Waisenrente bekommst, hast Du auch im FSJ digital Anspruch darauf. Die Waisenrente zählt als Einkommen. Du musst also auch auf das Einkommen aus der Waisenrente Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung bezahlen. Es kann daher sein, dass Du weniger Waisenrente bekommst als bisher. In diesem Fall bekommst Du oder Dein Elternteil bzw. Deine Erziehungsberechtigte(n) von der Rentenversicherung Bescheid.

      Musst Du für Dein FSJ digital umziehen? Wohnst Du schon selbstständig? Dann kannst Du Wohngeld beantragen. Den Antrag musst Du bei der Wohngeldbehörde in Deinem neuen Wohnort stellen. Im Antrag muss stehen, dass Du hauptsächlich in der neuen Wohnung wohnst. Ob und wieviel Wohngeld Du bekommst, hängt davon ab, wie hoch Deine Miete ist und wie hoch Dein Einkommen im FSJ digital ist. Erkundige Dich rechtzeitig vor Deinem FSJ digital bei der Wohngeldbehörde, ob Du Wohngeld bekommen kannst.

    •  Z
    • Am Ende Deines FSJ digital bekommst Du ein Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis schreibt das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) zusammen mit Deinem Medienzentrum. Darin steht,

      • welche Aufgaben Du übernommen hast,
      • wie gut Du diese Aufgaben erledigt hast,
      • welche Fähigkeiten Du hast und
      • wie Du Dich an den Seminaren beteiligt hast.

      Für das Zeugnis füllt Deine Anleitung einen Fragebogen aus. Diesen Fragebogen bespricht sie mit Dir und schickt ihn ans Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ). Das Team FSJ digital beschreibt im Zeugnis, wie gut Du bei den EduWeeks mitgemacht hast, welche Themen behandelt wurden und welche Fähigkeiten Du erworben hast. Falls Du während Deines FSJ digital ein Zwischenzeugnis für Bewerbungen brauchst, frage das Team FSJ digital danach.